31. März 2024

SächsPersVG, der lange Weg zur Neuerung

Wir werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern

bis Ende 2021 weiterentwickeln

In Zeiten der Mitbestimmung hoffen sowohl die Personalräte, als auch die Gewerkschaften auf Neues, was die Arbeit erleichtert, klare Regelungen bringt und natürlich, was auch zu Verbesserungen führt.

Am 7. März fand nun die

Nun stand im Koalitionsvertrag "Wir werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern und dafür das Personalvertretungsgesetz unter Einbeziehung der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Ebene bis Ende 2021 weiterentwickeln."