bis Ende 2021 weiterentwickeln
In Zeiten der Mitbestimmung hoffen sowohl die Personalräte, als auch die Gewerkschaften auf Neues, was die Arbeit erleichtert, klare Regelungen bringt und natürlich, was auch zu Verbesserungen führt.
Am 7. März fand nun die
Nun stand im Koalitionsvertrag "Wir werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern und dafür das Personalvertretungsgesetz unter Einbeziehung der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Ebene bis Ende 2021 weiterentwickeln."