Die DVG Sachsen ist ausschließlich ehrenamtlich organisiert und verwaltet.
Die Mitgliedsbeiträge können deshalb gering gehalten werden.
Folgende Beiträge werden erhoben
| Nettoeinkommen | Monatsbeitrag bis April 2026 | ab 1. April 2026 |
| Azubis, Studierende, Anwärter | 4,25 Euro | 5,00 Euro |
| Rentner und Versorgungsempfänger | 4,25 Euro | 6,00 Euro |
| bis 1.000 Euro | 4,25 Euro | 5,00 Euro |
| bis 1.500 Euro | 8,50 Euro | 10,00 Euro |
| bis 2.000 Euro | 12,50 Euro | 15,00 Euro |
| über 2.000 Euro | 16,50 Euro | 20,00 Euro |
Auf dem 4. Gewerkschaftstag der DVG Sachsen vom 31.05.-01.06.2024 haben wir bereits eine Erhöhung der Beiträge angekündigt.
Im Jahr 2026 sind an den dbb beamtenbund und tarifunion, an den SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. und an die Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (Bund) höhere Beiträge abzuführen. Dem haben wir Rechnung zu tragen.
Des Weiteren haben wir Rücklagen für die Zahlung von Streikgeld an Arbeitnehmer und Zuschüssen bei Aktionen an Beamte zu schaffen. Hinzu kommen die allgemeinen Teuerungen. Auch sind Rücklaufgelder aus den Bundesorganisationen und der Landesorganisation nicht mehr zu erwarten.
Wir müssen deshalb zum vierten Mal seit 1991 die Beiträge erhöhen. Dabei haben wir versucht, die Erhöhung so moderat wie möglich zu halten.
Vor diesem Hintergrund hat der Hauptvorstand der DVG Sachsen im Dezember 2025 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung
Die Beitragserhöhung tritt zum 01.04.2026 in Kraft:
Für Auszubildende, Studierende, Wehrdienstleistende und Anwärter gilt: Beitragsfrei im 1. Jahr der Mitgliedschaft
Für Azubis, Anwärter, Wehrdienstleistende und Studierende, gilt die erste Beitragsstufe (5,00 €).
Für Rentner und Versorgungsempfänger, gilt die erste Beitragsstufe (6,00 €)
Sollte eine Nachvollziehbarkeit nicht gegeben sein und nach einer Rückfrage keine Korrektur durch das Mitglied erfolgen, ist es dem geschäftsführenden Vorstand auf der Grundlage der Satzung möglich, die einzuziehenden Beiträge zu schätzen und selbst im Rahmen der Beitragsordnung festzulegen.
Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages beträgt:
bisheriger Beitrag
neuer Beitrag
Azubis, Studierende, Wehrdiesntleistende und Anwärter *
4,25 €
neu 5,00 €
Rentner und Versorgungsempfänger
4,25 €
neu 6,00 €
Nettoeinkommen bis 1000 €
4,25 €
neu 5,00 €
Nettoeinkommen bis 1500 €
8,50 €
neu 10,00 €
Nettoeinkommen bis 2000 €
12,50 €
neu 15,00 €
Nettoeinkommen über 2000 €
16,50 €
neu 20,00 €
Bei Ableistung von Bundesfreiwilligendienst oder Beurlaubung ohne Bezüge ist kein Beitrag zu entrichten.
* Für Auszubildende, Anwärter und Studenten gilt: Beitragsfrei im 1. Jahr der Mitgliedschaft.
Für Wehrdienstleistende gilt eine Beitragsstufe von 5,00 €.
Sollte eine Nachvollziehbarkeit nicht gegeben sein und nach einer Rückfrage keine Korrektur durch das Mitglied erfolgen, ist es dem geschäftsführenden Vorstand auf der Grundlage der Satzung möglich, die einzuziehenden Beiträge zu schätzen und selbst im Rahmen der Beitragsordnung festzulegen.
Die Beitragszahlung erfolgt monatlich durch das SEPA-Lastschriftverfahren. Gebühren von Rückbuchungen sind von den Mitgliedern selbst zu tragen. Die Gebühren werden ebenfalls per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Imre Bösze
Vorsitzender DVG Sachsen