Die DVG Sachsen ist ausschließlich ehrenamtlich organisiert und verwaltet.
Die Mitgliedsbeiträge können deshalb gering gehalten werden.
Folgende Beiträge werden erhoben
| Nettoeinkommen | Monatsbeitrag bis April 2026 | ab 1. April 2026 |
| bis 1.000 Euro | 4,25 Euro | 6,00 Euro |
| bis 1.500 Euro | 8,50 Euro | 10,00 Euro |
| bis 2.000 Euro | 12,50 Euro | 15,00 Euro |
| über 2.000 Euro | 16,50 Euro | 20,00 Euro |
Seit 1. April 2026 gilt:
Für Auszubildende und Studenten gilt: Beitragsfrei im 1. Jahr der Mitgliedschaft
für Anwärter, Wehrdienstleistende, gilt die erste Beitragsstufe (6,00 €).
Sollte eine Nachvollziehbarkeit nicht gegeben sein und nach einer Rückfrage keine Korrektur durch das Mitglied erfolgen, ist es dem geschäftsführenden Vorstand auf der Grundlage der Satzung möglich, die einzuziehenden Beiträge zu schätzen und selbst im Rahmen der Beitragsordnung festzulegen.