22. Juli 2020

Schwerbehindertenvertretung

Erhöhung des Behindertenpauschbetrages

Wieder einmal hat es sich gezeigt, dass wir als Gewerkschafter durchaus Dinge bewegen können und unser Einsatz erfolgreich war. Ohne dem Druck der Gewerkschaften gäbe es viele Verbesserungen nicht – auch nicht die lang geforderte und heiß diskutierte Erhöhung des Behindertenpauschbetrages.

Dieser Schritt war mehr als überfällig, denn seit mehr als 40 Jahren wurde der Pauschbetrag nicht mehr erhöht und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Immerhin ist eine Verdoppelung der bisherigen Zuwendungen geplant, lange überfällig, aber auch angemessen.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik
    (Der Betrag, der jährlich ohne Einzelnachweise bei der Steuer angerechnet wird, soll von 3.700,00 auf 7.400,00 Euro steigen.)
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags und
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.

Menschen mit Behinderung sind oft sehr eingeschränkt in ihrer Teilhabe am täglichen Leben, wodurch auch zusätzliche Kosten entstehen, die teilweise nicht unerheblich sind. Diese sollen durch den Behindertenpauschbetrag abgemildert werden und gleichzeitig den aufwändigen Gang zu Behörden und das Einreichen diverser Belege minimieren. Der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach verwies darauf, dass auch die Belastung der Finanzämter dadurch geringer wird.

Ein erster wirksamer Schritt ist getan, aber es ist noch Luft nach oben. Die Dynamisierung muss unbedingt in den aktuellen Gesetzentwurf einfließen, dafür wird sich der dbb nachdrücklich einsetzen, damit nicht wieder so viele Jahre in´s Land gehen, bis dieser Schritt vollzogen wird. Der erste Schritt ist getan, dass zukünftig die Sonderbelastungen von Menschen mit Behinderung besser anerkannt werden.

Besonders der neu vorgesehene Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrages bei einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 ist positiv zu bewerten, denn damit werden auch die Versorgungsämter spürbar entlastet, was sowohl den Behinderten, als auch den Beschäftigten in diesen Behörden zugute kommt.

Wir reden immer so viel von „Inklusion“ - sie muss aber auch gelebt werden! Menschen mit Behinderung müssen viele Hürden im täglichen Leben nehmen, nicht hoch genug kann man auch das Engagement der Angehörigen einstufen. Wertschätzung hat sehr viele Gesichter – die lange überfällige Erhöhung des Behindertenpauschbetrages ist eines davon.

Anstatt immer nur das Beste geben zu wollen, sollten wir lieber einmal etwas Gutes tun.
(Thorton Niven Wilder, US-amerikanischer Schriftsteller)

Es bewegt sich etwas, weil wir als Gewerkschafter etwas bewegen, ich finde, da dürfen wir auch zu recht auf uns stolz sein!

Ihre Margit Liebsch
Frauenvertretung und Vorsitzende
der Kommission zur Vertretung schwerbehinderter Menschen