20. September 2021

Schwerbehindertenvertretung

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben muss gestärkt werden

In einem Gastkommentar begründet unser Mitglied, Alfred Franke, diese Forderung.

100 Jahre nach der gesetzlichen Verankerung der Interessenvertretung behinderter Arbeitnehmer in Deutschland ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben immer noch nicht erreicht. Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen stoßen weiterhin auf viele Hürden und Barrieren.

Wenn in einem Betrieb oder einer Dienststelle fünf Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung bzw. anerkannter Gleichstellung arbeiten, besteht die Möglichkeit, eine SB-Vertrauensperson zu wählen, dessen wesentliche Aufgabe es ist, die Rechte der Betroffenen schon im Bewerbungsverfahren, während ihrer Tätigkeit und auch im Falle einer Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses, zu schützen. 

Zum Beispiel haben die SB-Vertretungen auch darauf zu achten, daß die Arbeitgeber bei langzeiterkrankten Beschäftigten ihrer Verpflichtung nachkommen, nach einer medizinischen Rehabilitation das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.Vielfach werden durch die SB-Vertrauensperson sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Arbeitgeber diese Rechte überhaupt erst deutlich gemacht.

Ab 200 zu betreuenden Schwerbehinderten im Betrieb besteht die Möglichkeit, diese Position der Vertretung von Schwerbehinderten mit einer freigestellten SB-Vertrauensperson/Hauptvertrauensperson zu besetzen.

In beiden Fällen hat der SB-Vertreter im Betriebs- und Personalrat ein Anhörungsrecht, er ist dort Mitglied ohne Stimmberechtigung, kann jedoch bei betroffenen Schwerbehinderten GL-Beschlüsse aussetzen.

Die Arbeit der SB-Vertretungen, die nicht zu 100 Prozent freigestellt sind, ist kompliziert, die Aufgaben sind vielfältig und wesentliche Arbeiten werden in der Freizeit erledigt. 

Das kann so nicht bleiben !

Unsere Forderung als SoVD ist deshalb, daß es einen gesetzlichen Anspruch auf tage- oder stundenweise Freistellung von SB-Vertrauenspersonen gerade auch in kleinen und mittleren Dienststellen oder Unternehmen, geben muß, um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen. Damit würde eine wichtige Voraussetzung für eine tatsächliche inklusive Arbeitswelt geschaffen.

Alfred Franke
langjähriges DVG-Mitglied