25. Januar 2021

DVG Sachsen informiert

Personalratswahlen 2021

In diesem Jahr stehen wieder die Personalratswahlen für die nächsten 5 Jahre auf der Agenda. Üblicherweise finden die Wahlen nach Sächsischem Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2021 in vielen Dienststellen und Behörden statt. Dies ist jedoch Aufgrund von Corona nicht so einfach umzusetzen, wie in den vorangegangenen Amtsperioden.

So drohen personalratslose Zeiten von längerem Umfang. Das Sächsische Personalvertretungsgesetz sieht in diesen Fällen kein Übergangsmandat für die bis zum 31. Mai 2021 amtierenden Personalvertretungen vor. Zudem ist davon auszugehen, dass es zu sonstigen Störungen bei der Durchführung der Wahlen kommt, etwa durch Quarantäne, mobiles Arbeiten und die Beschränkung der Reisetätigkeit bzw. Bewegungsfreiheit. So könnte es schwierig werden, alle erforderlichen Unterschriften (Stützunterschriften für Wahlvorschlag, Zustimmung zur Kandidatur) beizubringen.

Durch Corona beginnen die Probleme bereits bei der Wahl des Wahlvorstandes, denn dazu ist es erforderlich, dass die Personalräte in Präsenz zusammenkommen, um den Wahlvorstand zu bestellen. Dies ist jedoch auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung kaum möglich. Aus diesem Grund haben sich die Arbeitsgruppe der Hauptpersonalräte, die Fachgewerkschaften und auch die Ministerien damit beschäftigt, wie dieses Problem gelöst werden kann.

Mittlerweile gibt es einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des SächsPersVG (Personalratswahlgesetz 2021) nunmehr als offizielle Landtagsdrucksache 7/5156.

Folgende Punkte dieses Gesetzesentwurfs werden darin enthalten sein, vorausgesetzt, dass dem die Mehrheit im Landtag zustimmt (davon kann mittlerweile ausgegangen werden):

Beschlüsse im Umlaufverfahren sowie Personalratssitzungen mittels Videokonferenz werden durch die 2. Verordnung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung zugelassen, auch wenn es keine Geschäftsordnung und keine Regelungen zum Umlaufverfahren gibt, § 35 Absatz 5 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes gilt entsprechend.

Dies bedeutet, die Wahlvorstände können nach ihrer Bestellung den Beginn des Wahlverfahrens hinausschieben oder ein gestartetes Wahlverfahren unterbrechen, soweit durch Covid- 19 eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht stattfinden kann.

Mitglieder des Personalrats gelten mittels audiovisueller Technik an Sitzungen als anwesend, wenn der Vorsitzende die Anwesenheit der zugeschalteten Mitglieder abfragt und einträgt.

Kann ein Mitglied weder in Präsenz, noch mittels audiovisueller Technik an Sitzungen teilnehmen, so tritt das Ersatzmitglied nach § 31 Abs. 1 ein.

Aufzeichnungen und Speicherungen von Sitzungen sind unzulässig. Weiterhin müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass keine dritte Person Kenntnis vom Inhalt der Sitzungen bekommt. Der Vorsitzende ist verpflichtet, die Sitzung sofort zu unterbrechen, wenn er mitbekommt, dass dritte unberechtigte Personen an der Sitzung teilnehmen. Egal ob diese sich in einem Raum befinden oder sich mittels audiovisueller Technik eingeloggt haben.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, deren Stufenvertretungen und die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie für die Personalvertretungen der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach dem Richtergesetz des Freistaats Sachsen finden die §§ 2 bis 4 entsprechende Anwendung.

Wir als DVG Sachsen unterstützen Sie gern bei der Aufstellung von Wählerlisten.
 

Wir brauchen Sie als Personalratsmitglieder und Ihre Unterstützung in den Dienststellen. Es geht um viel. Die Herausforderungen, die die neu zu wählenden Personalvertretungen angehen müssen, sind nicht kleiner geworden. Und von allein geht dies leider nicht.

Es fehlt an Personal, das die Aufgabenlast in den Dienststellen mitträgt. In manchen Verwaltungsbereichen ist die Grenze des Machbaren erreicht. Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Digitalisierung der Verwaltung zur besseren Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung voranzutreiben und im gleichen Zug die veränderten Erwartungen der Beschäftigten an die Balance zwischen Arbeit, Familie und Freizeit zu erfüllen. Corona hat dies noch einmal deutlich gezeigt. Und genau da setzen Personaltäte an.

Auf einmal mussten schnell Hygieneschutzkonzepte erstellt werden, wenn diese nicht bereits vorhanden waren. Auch hier hat der Personalrat mitzubestimmen.

Ihr Engagement und Ihre Stimme entscheiden mit darüber, ob Sie oder welche Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Personalrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung in den kommenden fünf Jahren Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen finanziell und logistisch!
 

Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Der Vorstand der DVG Sachsen

 

Kontakt:
Jürgen Kretzschmar: juergen.kretzschmar(at)dvgsachsen.de
Imre Bösze: imre.boesze(at)dvgsachsen.de