28. Oktober 2024

Tarifverhandlungen zum TVöD

Forderungen sind aufgestellt, sehr umfangreich

Das Gesamtvolumen ist die wichtige Aussage an der Forderung!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

es ist wieder so weit, die Tarifforderungen wurden erstellt und die Regionalkonferenzen waren dafür eine wichtige Rückmeldung aus den Gewerkschaften aus allen Bundesländern. Der Katalog der Forderungen ist sehr umfangreich und breit aufgestellt.

Doch was gilt es zu beachten?

Wichtig ist, es ist zu beachten, dass die geforderten 8% als Gesamtvolumen zu betrachten sind. Dies bedeutet, dass alle einzelnen Forderungen von diesen 8% abgezogen werden. Das wiederum zeigt auf, dass es definitiv zu einer kleineren linearen Erhöhung kommen wird, als den aufgezeigten 8%.

Wir alle wissen, wie stark die Rezession aktuell ist, das spüren wir alle an der Kasse, immer wieder. Auch wenn derzeit die Prozente sinken, ist die Verteuerung von allen Erhöhungen geblieben.

Die anstehende Erhöhung der Krankenkassenbeiträge um ca. 0,8% verschlechtert die Situation zusätzlich. Ganz abgesehen von weiteren zu erwartenden Erhöhungen aus anderen Bereichen.

Nun bleibt abzuwarten, was die Arbeitgeber von Bund und Kommunen bereit sind, den Beschäftigten durch die Verhandlungen mit den Gewerkschaften (dbb und Ver.di) zukommmen zu lassen. Ja, der Wirtschaft geht es nicht gut, ist das jedoch durch die Beschäftigten zustande gekommen, eher nicht?

Diese Misswirtschaft kommt durch den Bund zustande und dadurch entstehen natürlich große finanzielle Lücken in Bund und Kommunen.

Die Präsidentin der VKA Frau Karin Welge (Oberbürgermeisterin von Gelsenkirchen) hat bereits noch vor der Veröffentlichung der Gewerkschaftsforderungen in einem Zeitungsinterview geäußert:

"Zwei Prozent, das ist eine Orientierungsgröße".

Dennoch, die Arbeitgeber werden genau hinschauen, wie aktiv die Beschäftigten werden, um ihre Interessen zu vertreten.

Folgend finden Sie die Informationen des dbb noch einmal dazu.

Entgelterhöhung im Volumen von 8 %, mindestens aber 350 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
Das Volumen kann auch zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen genutzt
werden. Hierzu sind Zulagen und Zuschläge wie folgt zu erhöhen:

> Erhöhung der ständigen Wechselschichtzulage auf 303,37 Euro monatlich, der ständigen Schicht-
zulage auf 197,15 Euro monatlich sowie entsprechende Anpassung des Stundensatzes bei unstän-
diger Wechselschicht- beziehungsweise Schichtarbeit; Dynamisierung der Zulagen

> Bereitschaftsdienst: Anhebung der Bewertung als Arbeitszeit:
– Arbeitsleistung bis zu 25 %: Bewertung als Arbeitszeit 70 %
– Arbeitsleistung von mehr als 25 bis 40 %: Bewertung als Arbeitszeit 85 %
– Arbeitsleistung von mehr als 40 bis 49 %: Bewertung als Arbeitszeit 100 %

> Rufbereitschaft: Verdoppelung der tariflich geregelten Rufbereitschaftsentgelte

> Erhöhung der Zeitzuschläge:
– für Überstunden einheitlich auf 50 %
– für Nachtarbeit auf 40 %
– für Sonntagsarbeit auf 50 %
– für Feiertagsarbeit auf 50 % mit Freizeitausgleich beziehungsweise 150 % ohne Freizeit-
ausgleich
– für den 24. Dezember und 31. Dezember auf 50 % sowie Ausweitung des Zeitraums auf
ganztags
– für Samstagsarbeit auf 30 % sowie Ausweitung des Zeitraums auf ganztags
– Ausgleich für Sonderformen der Arbeit auf Basis der individuellen Stufe, mindestens aber der
Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen/Praktikanten


Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen/Praktikanten um
200 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)


Unbefristete Übernahme der Auszubildenden und Studierenden nach erfolgreichem Abschluss in
Vollzeit im erlernten Beruf Bundestarifkommission, 9. Oktober 2024dbb aktuellArbeitszeit
zusätzlich drei freie Tage (§ 26 TVöD) zum Ausgleich für die hohe Verdichtung der Arbeit sowie einen
zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.


Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unter Zugrundelegung
eines Zeitraums von längstens einem Monat.
Einrichtung eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“, über das die Beschäftigten (ohne Nachwuchskräfte)
eigenständig verfügen (Zeitsouveränität):

> Beschäftigte entscheiden am Ende des Ausgleichszeitraums, ob die zusätzliche Arbeitszeit ein-
schließlich Überstundenzuschläge ausgezahlt oder auf das „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“ gebucht
wird.

> Auf das „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“ können auf Wunsch der/des Beschäftigten insbesondere
folgende Bestandteile gebucht werden:

– Entgelterhöhungen
– zusätzliche freie Tage
– Überstunden
– Zeitzuschläge
– Teile der Jahressonderzahlung
– Sparkassensonderzahlung
– Theaterbetriebszulage

> Das „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“ kann von den Beschäftigten insbesondere für eine Reduzierung
der wöchentlichen Arbeitszeit, zusätzliche freie Tage oder längere Freistellungsphasen genutzt
werden. Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits bei Überschreitung der individuell verein-
barten wöchentlichen Arbeitszeit Einrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit in den Besonderen Teilen Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen Neuregelung der Altersteilzeit unter Einbeziehung einer Vorrangregelung für besonders belastete Beschäftigte für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg auf durchschnittlich 38,5 Stunden im TVöD B-TK

Außerdem erwartet der dbb Manteltarifliche Änderungen:

Teilzeitbeschäftigte: Vereinbarung eines individuellen Rechts auf Erhöhung der Arbeitszeit bis zur
Vollzeitarbeit Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West Rettungsdienstbeschäftigte: Umsetzung der Verhandlungsverpflichtung aus der Einkommensrunde 2023 ohne weitere Verzögerung dahingehend, dass eine zeitnahe und spürbare Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit tarifvertraglich vereinbart wird
TV-V: Volumen zur Entgelterhöhung kann auch für eine Tabellenanpassung sowie zur Verbesserung
der weiteren Arbeits- und Entgeltbedingungen genutzt werden.


Musikschulen: maximal 30 Unterrichtsstunden wöchentlich; freie Verfügbarkeit des Urlaubs auch
außerhalb der unterrichtsfreien Zeit.
Manteltarifrechtliche Änderungen für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen/Praktikanten
Umgehende Umsetzung der Verhandlungsverpflichtung aus der Einkommensrunde 2020, wonach
die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den
Bereich des Bundes und für den Besonderen Teil Verwaltung der VKA tarifiert werden sollen
Auszubildende und Nachwuchskräfte, die nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in ein
Arbeitsverhältnis übernommen werden, sind der Stufe 2 zugeordnet Anhebung des Verpflegungszuschusses bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen auf 28 Euro Aufnahme der Erstattungsregelung in § 10a Satz 2 TVAöD BT BBiG in den TVAöD BT Pflege zur Vereinheitlichung der Regelungen Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Soldatinnen/Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger des Bundes.


Der dbb fordert den Bund auf, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beam-
tinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfän-
gerinnen und -empfänger zu übertragen. Ferner wird der Bund aufgefordert, die Arbeitszeit der Bun-
desbeamtinnen und -beamten an das Tarifniveau anzugleichen.