18. November 2025

TVL-Tarifverhandlungen 2025

Forderungen des dbb für die Tarifrunde der Landesbeschäftigten

Und schon wieder ist kein Geld da

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder einmal so weit, die Forderungen der Gewerkschaften für die Tarifverhandlungen zum TV-L, also für die Landesbeschäftigten, ist veröffentlicht.

Natürlich wurde sofort unverzüglich vom Vorsitzenden Herrn Dr. Andreas Dressel mitgeteilt, so wie immer an dieser Stelle, dass kein Geld da ist. Natürlich anders formuliert, die Forderungen sind überzogen.

Wir zitieren 
"Dazu erklärte der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der hamburgische Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Natürlich verdienen die Beschäftigten der Länder Wertschätzung, nicht zuletzt durch angemessene Lohnerhöhungen. Aber die geforderte Lohnerhöhung passt nicht in die Zeit und ist bei einer Inflationsrate von 2 % völlig überzogen.“ 

Wenn wir mit Mathematik, also der Inflationsrate anfangen, dann doch bitte korrekt. Wie viele Verteuerungen haben denn die Beschäftigten in der letzten Zeit erfahren? Mehrere und diese summieren sich auf, so dass wir bei weit über 10% liegen, denn nach dem Steigen der jeweilig offiziell bekanntgegebenen Inflationsrate, sind die Preise nie wieder gesunken, sondern dann immer wieder weiter unterschiedlich angestiegen. Daraus ergibt sich eine große Summe an Verteuerungen in den letzten zwei Jahren, aber auch schon vorher. So viel Ehrlichkeit muss schon sein. Und zu keiner Tarifverhandlung wurden diese Prozente jeweils bei den Tarifverhandlungen berücksichtigt, geschweige denn, schlugen sich diese in den Ergebnisse nieder.

Hier nun die Forderungen in der Zusammenfassung:

Einkommensrunde 2025 / 2026 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Entgelt:

- Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 7 Prozent, mindestens aber
300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von 12 Monaten
- Erhöhung der Zeitzuschläge gemäß § 8 Abs. 1 TV-L um jeweils 20 Prozentpunkte und Errechnung auf der Basis der individuellen Stufe, mindestens jedoch der Stufe
- Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten

Auszubildende und Studierende:

- Übernahme der Auszubildenden und dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet und in Vollzeit im erlernten Beruf
- Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten, insbesondere:
einheitliches Mindeststundenentgelt von 17 Euro im ersten Beschäftigungsjahr, 18 Euro im zweiten Beschäftigungsjahr und 19 Euro ab dem dritten Beschäftigungsjahr (Beginn ab dem ersten Arbeitsvertrag); Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für jeden einzelnen Vertrag; Mindeststundenumfang von 40 Stunden pro Monat (Unterschreitung nur auf Antrag der Beschäftigten)

Beschäftigte:

- Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West, insbesondere: Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit, Angleichung der Arbeitszeit an Unikliniken
- Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen im Länderbereich, insbesondere durch stufengleiche Höhergruppierung und Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulagen nach dem Vorbild des TVöD
- Mitgliedervorteilsregelung: ein zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder
- Einführung eines Sonderkündigungsrechts der Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 52 TV-L)
- Einstieg in Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung Länder
- Umsetzung der Verhandlungszusage zum TV EntgO-L aus 2019, insbesondere zur vollständigen Einführung der Paralleltabelle für tarifbeschäftigte Lehrkräfte Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und

Praktikanten:

- Übernahme in Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
- Mobilitätszuschuss als Wahlmodell: Übernahme des Deutschlandtickets oder Tankkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro
- Tarifierung der paxisintegriert dual Studierenden Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und

Versorgungsempfänger:

- zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger der Länder und Kommunen Verhandlungsablauf
Nach der Forderungsfindung am 17. November 2025 werden die Tarifverhandlungen in der Einkommensrunde zum TV-L am 3. Dezember 2025 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund in Berlin aufgenommen. Die zweite Verhandlungsrunde wird am 15. und 16. Januar 2026, die dritte vom 11. bis 13. Februar 2026 in Potsdam stattfinden.
 

Wir dürfen gespannt sein, ob wir der Arbeitgeberseite ein Angebot in der ersten Runde wert sind.

 

Imre Bösze
Landesvorsitzender 
DVG Sachsen