1. Juni 2017

Die wichtigsten Änderungen des Rechts der Schwerbehindertenvertretung (SBV) im SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz

Im Koalitionsvertrag ist die „Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen“ vereinbart (S. 78). Zur Umsetzung des Vorhabens hat das Bundesarbeitsministerium im April 2016 Vorschläge zur Änderung der heute geltenden Regelungen des Rechts der Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX vorgelegt, diese sind im Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes enthalten.

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