Rechtsschutz

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre DVG Sachsen beantragt werden.

Rechtsschutz im Rahmen der dbb Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet mündliche oder schriftliche Auskünfte bzw. kurze Rechtsgutachten.

Im Verfahrensrechtsschutz findet eine rechtlich Vertretung in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren statt. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Der richtige Weg zum Rechtsschutz

Rechtsschutzordnung des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V.