Personalvertretungen

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Wahlen zu Personalvertretungen!
 

Beginnend beim Erstellen von Wahlvorschlagslisten bei der Bereitstellung von Werbemitteln und Finanzen bis hin zum Aufzeigen von Möglichkeiten der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit.

Personalrat, Gesamtpersonalrat und Stufenvertretung sowie Personalvertretung gliedern sich in verschiedene Gremien. Deren Errichtung und Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verwaltungsaufbau ab und kann im Einzelfall sehr komplex sein. Wir sind für Sie da und helfen gern!

Und auch nach der Wahl werden unsere Mitglieder von uns unterstützt sowohl beim Aufbau einer Struktur (Geschäftsordnung) als auch bei der täglichen Arbeit im Personalvertretungsrecht (Aufbau von Arbeitsgruppen). Was bedeuten Anhörung und Mitwirkung? Worin unterscheiden sich eingeschränkte und volle Mitbestimmung? Wir verstehen uns als Ansprechpartner bei Fragen zum SächsPersVG sowohl beim Erarbeiten von Dienstvereinbarungen als auch bei Fragen rund um das Thema „Zusammenarbeit mit der Dienststelle“.

Personalräte sind das Bindeglied in innerdienstlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten zwischen der Dienststellenleitung und den Beschäftigten und zusammen erreicht man mehr. Dafür stehen wir!

Für unsere Mitglieder stellen wir Dienstvereinbarungen oder Informationsblätter zu unterschiedlichen Themen zur Verfügung, um ihnen die Arbeit zu erleichtern, auch hier profitieren wir von einer Zusammenarbeit der DVG-Mitglieder und dem DVG Bund.

Unsere Kompetenz und Erfahrung nehmen wir aus der jahrzehntelangen Mitarbeit in Personalratsvorständen aller Ebenen vom ÖPR über den GPR, den BPR bis hin zum HPR.

Viele unserer Mitglieder sind ehrenamtliche Richter an Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten.

Eine Dienststelle ohne Personalrat ist die schlechteste Lösung! Die Dienststellenleitung kann dann ohne Beschäftigtenvertretung tun und lassen, was Sie will. Ohne uns!